1. Allgemeines / Geltungsbereich:
1.1 Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen) gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB. Sie liegen sämtlichen Lieferungen zugrunde, ebenso unseren Angeboten und Annahmen und gelten die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung fort.
1.2 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, selbst wenn ein expliziter Widerspruch nicht stattgefunden hat, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für uns verbindlich. Mündlich vereinbarte Abreden bedürfen in jedem Falle zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
1.3 Alle nachstehend genannten Dokumente beziehungsweise Vertragsunterlagen sind Grundlage des Vertrages. Sie gelten in nachstehender Rangordnung. Bei Widersprüchen hat das vorhergehende vor dem nachfolgenden Vorrang. Es gelten nacheinander:
(a) der Rahmenvertrag nach Maßgabe unserer Auftragsbestätigung für die jeweilige Bestellung
(b) der Rahmenvertrag nach Maßgabe unserer Auftragsbestätigung im Falle einer Einzelbestellung
(c) die Auftragsbestätigung,
(d) unser zugrunde liegendes Angebot und, sofern ein solches nicht abgegeben wurde, unsere aktuelle Preisliste,
(e) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Bestellers als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend und werden nicht Vertragsbestandteil. Aufgrund technischer Weiterentwicklung erfolgte Änderungen bleiben vorbehalten. Angebote sind generell freibleibend.
1.5 Im Rahmen der Internetpräsenz wird keine Haftung oder Garantie übernommen für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, sie soll lediglich eine unverbindliche Vorstellung unserer Produkte ermöglichen. Damit liegt kein Vertragsangebot oder eine Eigenschaftszusicherung vor.
1.6 Garantien werden von uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt noch keine Garantie dar.
1.7 Soweit für die Ausführung des Auftrags eine behördliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich ist, hat der Besteller diese auf eigene Kosten beizubringen.
1.8 Soweit der Besteller Materialien zur Weiterverarbeitung bereitstellt, sind diese frei unserem Werk anzuliefern und müssen den für die Verarbeitung erforderlichen Spezifikationen entsprechen.
2. Preise und Vergütung:
2.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anderes vermerkt, verstehen sich die Preise jeweils netto in Euro zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend.
2.2 Die Kosten für nachträgliche Änderungen des Liefergegenstandes werden, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt, gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Soweit in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, sind die Preise / Vergütungen sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zu erfolgen, maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, sofern er gesondert schriftlich vereinbart ist.
2.4 Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH ist berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, es sei denn, der Käufer hat den Verzug nicht zu vertreten.
2.5 Unsere Preise verstehen sich stets ab Werk, soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Im Preis nicht inbegriffen ist die Transportverpackung, soweit sie auftragsbedingt vom Standard abweichen.
2.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
3. Versand, Verpackung und Lieferung:
3.1 Der Versand der bestellten Ware erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das Verpackungsmaterial wird nur im Rahmen der Pflichten der Verpackungsverordnung zurückgenommen.
3.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit ist nicht verbindlich und setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die Erbringung etwaiger Genehmigungen – siehe Ziff. 1 dieser AGB – durch den Besteller voraus.
3.3 Der Gefahrübergang der von uns gelieferten Ware erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens bei Verlassen des Werkes, auch wenn vertraglich andere Vereinbarungen über den Versand, den Transport oder sonstige die Lieferung betreffende Umstände getroffen wurden. Dies gilt insbesondere, wenn wir in den Lieferkonditionen andere INCOTERMS-Klauseln als die EXW genannt haben. Auch in diesen Fällen erfolgt der Gefahrübergang ab Werk.
4. Eigentumsvorbehalt:
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bzw. dem hergestelltem Werk bis zur vollständigen Zahlung der vom Besteller geschuldeten Vergütung vor, einschließlich der Forderungen, die wir im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen z.B. aufgrund von Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen nachträglich erwerben, und einschließlich künftig entstehender Forderungen.
4.2 Handelt es sich bei unserer Leistung oder Lieferung um Waren, die zum Weiterverkauf bestimmt oder geeignet sind, so tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Bruttorechnungsendbetrages ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen, ungeachtet dessen, ob die Ware nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Verarbeitung oder Umbildung dieser Waren nimmt der Besteller stets für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB vor, ohne uns zu verpflichten. Wird unsere Ware mit uns nicht gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH. Für die durch Verarbeitung neu entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
4.3 Soweit die von uns gelieferten Gegenstände zu wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks werden, tritt uns der Besteller zur Sicherung unserer Vergütungsansprüche diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Vertragsgegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
4.4 In den Fällen der Ziff. 4.2 und 4.3 bleibt der Besteller auch nach der Abtretung zur Einziehung ermächtigt, wobei jedoch unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seien Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit uns nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät, die Zahlungen nicht einstellt bzw. kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
4.5 Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner uns bekannt zu geben und die zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen, sowie den Schuldnern davon zu unterrichten. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände gepfändet werden oder wenn ein Dritter ein Recht an diesen Gegenständen geltend macht.
4.6 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die Sicherheiten insoweit freizugeben, als sie den Wert unseres Vergütungsanspruchs / Bruttorechnungsendbetrages zuzüglich der Zinsen und Kosten um 50 % übersteigt. Bestehen mehrere Forderungen erfolgt die Freigabe nach Wahl von Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH.
5. Gewährleistung:
5.1 Wurden im Vorfeld Muster überlassen, so wird auf deren Grundlage keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Vielmehr sollen die Muster lediglich einen ungefähren Eindruck der Ware vermitteln. Somit liegt bei einer Abweichung von der Beschaffenheit des Musters kein Mangel vor.
5.2 Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von uns herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, so findet § 651 BGB mit der Einschränkung Anwendung, dass im Falle des Vorhandenseins eines Sachmangels abweichend von § 439 BGB das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung einer mangelfreie Sache bei uns liegt.
5.3 Für Sachen, die Gegenstand eines Kaufvertrages sind, eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr als vereinbart, beginnend mit der Ablieferung der Sache beim Besteller. Dies gilt nicht wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Eine Verkürzung der Verjährung findet nicht statt im Fall von Arglist oder Vorsatz des Verwenders bzw. wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit oder die Freiheit betroffen sind; ebenso gilt dies bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grober Fahrlässigkeit und schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfristen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwender, unabhängig von der Anspruchsgrundlage.
5.4 In den Fällen, in denen der Besteller auf Gewährleistung nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) in Anspruch genommen wird, gilt für unsere Rückgriffshaftung aus § 478 BGB folgendes:
5.5 Die Ansprüche des Bestellers auf Leistung von Schadenersatz werden auf Fälle beschränkt, in denen die Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Sache auf Vorsatz beruht; ansonsten sind Schadensersatzansprüche im Wege des Rückgriffs gemäß § 478 BGB ausgeschlossen. Verletzt der Besteller eine ihm nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht, sind auch die anderen Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB ausgeschossen.
5.6 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche aus-geschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes und grobe Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung gegenüber dem Besteller auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Datenschutz / Gewerbliche Schutzrechte:
6.1 Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sämtliche Daten des Bestellers, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, zur Vertragsdurchführung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
6.2 An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für mit den Waren verbundene gewerbliche Schutzrechte.
7. Gerichtsstand / Rechtswahl:
7.1 Gehört der Besteller dem Kreis der Kaufleute im Sinne der §§ 1 bis 6 HGB an, oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz für den Gerichtsstand maßgeblich. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
7.2 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH.
7.3 Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Polyschaum Packtechnik und Isoliermaterial GmbH
Am Bahnhof 6
D-63505 Langenselbold
Tel +49 6184-93280-0
Fax + 49 6184-93280- 28
Handelsregister: HRB 2253
Amtsgericht 63450 Hanau
Geschäftsführer: Thomas Herbert
Stand: September 2013